Rechtsprechung
   RG, 22.04.1932 - VII 215/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,560
RG, 22.04.1932 - VII 215/31 (https://dejure.org/1932,560)
RG, Entscheidung vom 22.04.1932 - VII 215/31 (https://dejure.org/1932,560)
RG, Entscheidung vom 22. April 1932 - VII 215/31 (https://dejure.org/1932,560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EG. z. BGB. 2. Ist eine Ehescheidung, die im Jahre 1924 in der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik vor dem Standesbeamten erklärt worden ist, im Deutschen Reich als gültig anzuerkennen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Da die kumulative Anknüpfung der Eheschließungsvoraussetzungen an die Heimatrechte beider Partner in Art. 13 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich die Wirksamkeit der Ehe in allen beteiligten Rechtsordnungen anstrebt (vgl. auch BT-Drucks. 10/504 S. 52) und die Wirksamkeit versagt, wenn auch nur eine der Rechtsordnungen dies anordnet (vgl. bereits RGZ 136, 142, 143), kommt es regelmäßig zur Anwendung des ärgeren Rechts (vgl. Rauscher Internationales Privatrecht 5. Aufl. Rn. 332 f.).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Dies gilt im kanonischen Recht wie auch im deutschen bürgerlichen Recht (vgl. RGZ 136, 142, 144/145; 151, 313, 317).

    In einer weiteren Entscheidung (RGZ 136, 142, 146) hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB sich auf alle Tatumstände zu erstrecken hat, die in Beziehung zu der Frage stehen, ob eine Ehe gültig ist oder nicht.

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Dies gilt im kanonischen Recht wie auch im deutschen bürgerlichen Recht (vgl. RGZ 136, 142, 144/145; 151, 313, 317).

    In einer weiteren Entscheidung (RGZ 136, 142, 146) hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB sich auf alle Tatumstände zu erstrecken hat, die in Beziehung zu der Frage stehen, ob eine Ehe gültig ist oder nicht.

  • BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74

    Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Diese Vorschrift erfaßt auch die Gründe für die Nichtigkeit einer von Ausländern oder von einem Ausländer mit einem Deutschen geschlossenen Ehe (RGZ 136, 142, 143).
  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine

    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 2 W 44/85
    Daß für den Beteiligten zu 2) nach Art. 13 EGBGB auf die Eheschließung deutsches Recht anwendbar ist, und insoweit bei einem Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nur eine nichtige Ehe iSv §§ 20, 23 EheG vorlag, steht der Annahme einer wirkungslosen Nichtehe nicht entgegen, da bei Anwendung verschiedener Rechtsordnungen letztlich die strengere Rechtsfolge maßgeblich ist (Grundsatz des ärgeren Rechts, RGZ 136, 142; Heldrich in Palandt, aaO; Kegel, aaO Rdn. 99; v. Bar, aaO Rdn. 187 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht